Bei sexueller oder sozialer

Diskriminierung

Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie ethnische oder nationale Herkunft, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Alter, Sprache oder politische Überzeugung verstanden. Diskriminierung basiert auf der „allgemeinen“ Bewertung und Unterscheidung welche die Mehrheit beschließt, wie ein Mensch, der Norm nach, zu leben und zu sein hat. Betroffen von der Diskriminierung sind so alle, welche von der Norm nicht erfasst sind. Im Normalfall handelt es sich auch meist um Zahlenmäßige Minderheiten. Diskriminierung kann durch unbedachte, aber auch kränkende Äußerungen, vorkommen oder aber auch durch bewusstes Ignorieren, Willkür bis hin zu gewalttätigen Übergriffen reichen. Diskriminierung kommt zudem in den unterschiedlichsten Lebens- bereichen vor: Im Sprach-, Bildungs- und Ausbildungs- alltag, in der Arbeit oder bei der Wohnungssuche und im Gesundheits- und Versicherungswesen. Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht. Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht, das in zahlreichen Erklärungen und Konventionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene anerkannt wurde.

"Niemand darf wegen seiner sexuellen

Orientierung, seiner Abstammung, seiner

Sprache, seiner Heimat und Herkunft

oder seiner politischen Anschauungen

benachteiligt oder bevorzugt werden."

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