Bei sexueller oder sozialer
Diskriminierung
Unter
Diskriminierung
wird
die
Benachteiligung
von
Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale
wie
ethnische
oder
nationale
Herkunft,
sexuelle
Orientierung,
Hautfarbe,
Alter,
Sprache
oder
politische
Überzeugung
verstanden.
Diskriminierung
basiert
auf
der
„allgemeinen“
Bewertung
und
Unterscheidung
welche
die
Mehrheit
beschließt,
wie
ein
Mensch,
der
Norm
nach,
zu
leben
und
zu
sein
hat.
Betroffen
von
der
Diskriminierung
sind
so
alle,
welche
von
der
Norm
nicht
erfasst
sind.
Im
Normalfall
handelt
es
sich
auch
meist um Zahlenmäßige Minderheiten.
Diskriminierung
kann
durch
unbedachte,
aber
auch
kränkende Äußerungen, vorkommen oder aber
auch
durch
bewusstes
Ignorieren,
Willkür
bis
hin
zu
gewalttätigen
Übergriffen
reichen.
Diskriminierung
kommt
zudem
in
den
unterschiedlichsten
Lebens-
bereichen
vor:
Im
Sprach-,
Bildungs-
und
Ausbildungs-
alltag,
in
der
Arbeit
oder
bei
der
Wohnungssuche
und
im Gesundheits- und Versicherungswesen.
Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht.
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und
der
Schutz
vor
Diskriminierung
ist
ein
allgemeines
Menschenrecht,
das
in
zahlreichen
Erklärungen
und
Konventionen auf internationaler, europäischer
und nationaler Ebene anerkannt wurde.
"Niemand darf wegen seiner sexuellen
Orientierung, seiner Abstammung, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft
oder seiner politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden."
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